Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung unserer Leistungen. Individuelle Vereinbarungen in Angeboten und Verträgen gehen diesen Regelungen vor.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der GetLeedz GmbH (nachfolgend „GetLeedz“) und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber über Leistungen in den Bereichen KI-native Plattform-Entwicklung, autonome Agent-Systeme, Mandats-Pipelines sowie strategische Beratung an der Schnittstelle Banking, KI und Regulatorik.
Angebot & Vertragsschluss
Angebote von GetLeedz sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Aufnahme der Arbeiten durch GetLeedz zustande. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Leistungsumfang
Umfang, Zeitplan und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag. Änderungen des Leistungsumfangs werden transparent dokumentiert und separat abgerechnet.
Mitwirkung
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt rechtzeitig benötigte Informationen, Zugänge und Entscheidungen bereit. Verzögerungen in der Mitwirkung gehen nicht zulasten vereinbarter Fristen.
Vergütung & Zahlung
Die Vergütung erfolgt gemäss Angebot. Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar auf unser Konto bei der Bank Cler AG (IBAN CH60 0844 0258 4872 6200 1, BIC BCLRCHBBXXX). Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR geschuldet.
Immaterialgüterrechte
Sämtliche Arbeitsergebnisse aus einem Mandat — insbesondere Quellcode, Architektur, Designs, Datenmodelle, Konfigurationen, Dokumentationen, Prompts, Modellgewichte, Frameworks und Bibliotheken (nachfolgend das Werk) — bleiben uneingeschränktes Eigentum von GetLeedz. Bestehendes Know-how, Vorarbeiten, Referenz-Implementierungen und wiederverwendbare Komponenten sind davon ohnehin nicht betroffen und verbleiben in jedem Fall bei GetLeedz.
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Werk — begrenzt auf den im Einzelvertrag vereinbarten Zweck und die Laufzeit des Mandats.
Ablösemodell bei Mandatsende
Mit Beendigung des Mandats — durch ordentliche Kündigung, Ablauf oder ausserordentliche Auflösung — erlischt das Nutzungsrecht am Werk. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk oder Teile davon ab diesem Zeitpunkt weder weiter zu betreiben, zu kopieren, zu bearbeiten noch durch Dritte weiterentwickeln zu lassen.
Möchten Sie das Werk über das Mandatsende hinaus weiterbetreiben, eigenständig weiterentwickeln oder an einen Dritten übergeben, wird dafür eine gesonderte Ablöse gegen Übertragung der erforderlichen Nutzungs- oder Verwertungsrechte vereinbart. Die Höhe der Ablöse richtet sich nach Umfang, Komplexität, Reifegrad und kommerziellem Nutzen des Werks und wird im Einzelfall einvernehmlich festgelegt.
Ohne vereinbarte Ablöse bleibt das Werk geistiges Eigentum von GetLeedz und darf nach Mandatsende weder produktiv genutzt noch zur Weiterentwicklung freigegeben werden. Ein Export von Quellcode oder Infrastruktur-Artefakten erfolgt ausschliesslich im Rahmen einer solchen Übertragungsvereinbarung.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, zu schützen und ausschliesslich zu vertraglichen Zwecken zu verwenden. Die Pflicht gilt über das Mandatsende hinaus.
Haftung
GetLeedz haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf das im jeweiligen Mandat vereinbarte Honorar der letzten zwölf Monate begrenzt. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Binningen, Schweiz.